
Jetzt ist es Zeit für die genossenschaftliche Rückvergütung!
Der Bundesbankbericht zur Ertragslage der Volks- und Raiffeisenbanken belegt es: Wenn es um Geld geht sind unsere Genossenschaftsbanken Spitzenreiter.
Fazit: Unsere Genossenschaftsbanken haben das beste Betriebsergebnis im deutschen Bankensektor. Aber ist diese Entwicklung mit dem Genossenschaftsgedanken vereinbar? igenos e.V. die Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder sagt nein. Auch Genossenschaften, die das Bankgeschäft betreiben, haben den gesetzlichen Auftrag ihre eigenen Mitglieder bei Ihren Geschäften mit Ihrer Genossenschaft zu fördern. Der Alltag sieht anders aus. Nichtmitglieder und Mitglieder werden gleich behandelt, zahlen überhöhte Gebühren und überhöhte Zinsen. Die gesetzlich verbriefte direkte Mitgliederförderung wird als “Sozialromatik” abgetan. Wird der Rechtsmantel der eingetragenen Genossenschaften missbraucht?
Im Monatsbericht September 2017 der Deutschen Bundesbank wird über die Entwicklung der deutschen Kreditinstitute und die Ertragslage zum Ende des Jahres 2016 berichtet.
Den Zahlen der Kreditgenossenschaften ist dabei folgendes zu entnehmen:
a) Zahl der Zweigstellen
Zahl der Zweigstellen von 2015 auf 2016 um 666 auf 10.156 gesunken[1]
b) Anzahl der Vollzeitmitarbeiter
Zahl der Vollzeitmitarbeiter von 2015 auf 2016 um 4.250 Mitarbeiter gesunken.[2]
c)Betriebsergebnis (Gesamtkapitalrentabilität)
Bei der Berechnung der Gesamtkapitalrentabilität wird der Jahresüberschuss vor Steuern in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme (berechnet aus den vergangenen zwölf einzelnen Bilanzsummen am Ende des jeweiligen Monats) gesetzt.
Beispiel: Bei einer durchschnittlichen Bilanzsumme von 100 Millionen Euro und einem Betriebsergebnis vor Steuern von 1 Million Euro errechnet sich daraus eine Gesamtkapitalrentabilität von 1%
Zur Gesamtkapitalrentabilität aller deutschen Kreditinstitute im Jahresabschluss 2016 wird folgendes ausgeführt:
„Für das gesamte deutsche Bankensystem verbesserte sich diese Maßzahl mit 0,33% um 0,02 Prozentpunkte zum dritten Mal in Folge leicht. Einzig bei den Landesbanken, Banken mit Sonder-, Förder- und sonstigen Unterstützungsaufgaben sowie den Realkreditinstituten nahm die Gesamtkapitalrentabilität ab.“[3]
Bezogen auf alle deutschen Kreditinstitute lag das Betriebsergebnis im Durchschnitt bei 0,33% der durchschnittlichen Bilanzsumme.
Bei den Einzelzahlen wird über das Betriebsergebnis der deutschen Kreditgenossenschaften folgendes berichtet:
„Die Sparkassen und Kreditgenossenschaften wiesen mit Kennziffern von 0,89% und 0,92% die höchste Profitabilität im deutschen Bankensektor auf. Die Realkreditinstitute (0,18%), die Großbanken (0,12%) und die Landesbanken (– 0,06%) hatten im Bankengruppenvergleich die geringste Profitabilität.“[4]
Während die Großbanken im Durchschnitt pro 100 Millionen Bilanzsumme 0,12% oder 120.000 € vor Steuern verdienen, liegt das Ergebnis bei den Genossenschaftsbanken bei durchschnittlich 0,92%. Das sind pro 100 Millionen Bilanzsumme 920.000,– €, also das mehr als 7-fache der Großbanken.
„Bei den Sparkassen bewegten sich 80% aller Gesamtkapitalrentabilitäten zwischen 0,4% und 1,3% und bei den Kreditgenossenschaften zwischen 0,6% und 1,4%.“[5]
Das wiederum bedeutet, dass das niedrigste Betriebsergebnis einer Genossenschaftsbank bei 0,6% oder 600.00,– € pro 100 Millionen Bilanzsumme und das höchste Ergebnis bei 1.400.000,– € gelegen hat.
Selbst das niedrigste Betriebsergebnis vor Steuern von 0,6% beträgt noch immer das 5-fache der Großbanken oder fast das Doppelte der Gesamtkapitalrentabilität von 0,33% aller deutschen Kreditinstitute zusammen.
Eigentlich sollte man meinen, dass die zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes eingesetzten monopolistischen Genossenschaftsverbände hier einschreiten müssen. Einfach deswegen, weil es in einer Rechtsform, die den gesetzlichen Pflichtauftrag hat, ihre eigenen Mitglieder bei ihren Geschäften mit der Genossenschaftsbank unmittelbar zu fördern, nicht möglich sein kann, dass diese Genossenschaftsbanken pro Jahr das Doppelte verdienen, wie der Durchschnitt aller deutschen Banken.
Doch gerade das Gegenteil ist der Fall. Volks- oder Raiffeisenbanken, die unterhalb des Durchschnitts von 0,92% liegen werden zu Fusionen gedrängt. Den Mitgliedern wird mit Aussagen dass das Betriebsergebnis ständig unter dem Durchschnitt liegt und zu befürchten ist, dass es noch weiter sinkt eindringlich die Notwendigkeit einer Fusion nahegelegt.
Die BVR Cooperative GovernanceStrategie zur Sicherstellung nachhaltiger Wirtschaftlichkeit im Kundengeschäft ist aufgegangen. Die Besonderheiten der Rechtsform Genossenschaft wurden in der BVR Strategie grob vernachlässigt.
Die Staatsaufsicht, in Form des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), hat die Aufsicht über die Genossenschaftsverbände. Das Ministerium ist aber auch dafür verantwortlich, dass die Genossenschaften den Förderauftrag erfüllen, also die Mitglieder unmittelbar bei deren Geschäften fördert. Das Ministerium äußert sich hierzu mit Schreiben vom 15.Januar 2018 wie folgt: Soweit Sie (igenos) meinen, dass Kreditgenossenschaften die Rechtsform der Genossenschaft durch Gewinnmaximierung und Rücklagenanhäufung missbrauchen würden, möchte ich im Hinblick auf die Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags an Sie nur kurz bemerken, dass die Einhaltung dass des Förderzwecks nach §1 Absatz 1 Genossenschaftsgesetz nicht erfordert, dass Genossenschaften auf Gewinnerzielung verzichten; im Gegenteil kann es erforderlich sein, dass Kreditgenossenschaften einen ausreichenden Gewinn erwirtschaften und hinreichende Rücklagen bilden, um den Förderzweck sowie aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen zu können. (Unser Schriftverkehr ist hier hinterlegt.)
Woran liegt das?
Literaturempfehlung: Die Abkehr von der Genossenschaftsidee. Werden die Mitglieder der Volks- und Raiffeisenbanken verraten und verkauft
[1] Deutsche Bundesbank Monatsbericht September 2017: Die Ertragslage der Deutschen Kreditinstitute im Jahr 2016, S. 61
[2] Ebenda
[3] Ebenda S. 73
[4] Ebenda
[5] Ebenda, S. 73
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
In der Genossenschaftswissenschaft und in den Kaderschulen der Genossenschaftsverbände wird
der genossenschaftliche Förderauftrag als abstrakt bezeichnet. Folglich kann der Förderauftrag als
Sozialromantik abgetan werden. Auch die Erzielung von Gewinnen – natürlich auf Kosten der Mitglieder –
ist nicht mit dem Genossenschaftsgedanken zu vereinbaren.
Tatsächlich wurde der Förderauftrag vom Bundestag als Zweck der Genossenschaften definiert. „Die Förderung des
Erwerbes oder der Wirtschaftihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes und nicht die Erzielung von Gewinnen ist Sinn und
Zweck der Genossenschaft. Diese Förderung hat sich im Wege unmittelbar gewährter Sach- und Dienstleistungen zu
vollziehen, so daß sich für die Genossenschaften die Gewinnmaximierung als tragende Zielvorstellung
der Geschäftspolitik verbietet. Damit unterscheiden sich die Kreditgenossenschaften
grundsätzlich von den übrigen privatrechtlichen Kreditinstituten.“1
Die Geschäftstätigkeit der Kreditgenossenschaften hat sich an der im Genossenschaftsgesetz
statuierten Aufgabe auszurichten, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder
mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes zu fördern. Da diese Förderung durch unmittelbar
gewährte Sach- und Dienstleistungen verwirklicht werden soll, liegt der Geschäftszweck
der Genossenschaften seinem Wesen nach nicht in der Erzielung von Gewinnen.
1 BT-Drucksache V3500 v. 18.11.1968, Seite 20
Weitere Erläuterungen dazu in meiner aktuellen Veröffentlichung: Die Abkehr von der Genossenschaftsidee
igenos Genossenschaftspraxis Band 1