Cui bono – Wem nützt es? Berufswunsch: Bundeskanzler? Oder doch lieber Vorstand einer Genossenschaftsbank?

Erschienen am 28.08.2016

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums steigt das “Amtsgehalt” von Kanzlerin Merkel inklusive “Ortszuschlag” in zwei Schritten von (Stand Juli 2016) derzeit 17.992 Euro auf 18.820 Euro im Monat. Das sind im Jahr ca. 226.000 Euro.
Pure Demokratie ist, wenn die Verdienste der Bundeskanzlerin offen gelegt werden.  Das Gehalt sei ihr von Herzen gegönnt. Sie arbeitet schließlich auch hart dafür. Tag und Nacht.
Bei den Genossenschaftsbanken ist das nicht der Fall. Dort verbergen die Vorstände ihre Einkünfte und berufen sich auf ein Auskunftsverweigerungsrecht welches still und heimlich in die Mustersatzung aufgenommen wurde.
Eine ungefähre Faustformel aber gibt es:  20 –  30% der in der Bilanz, dort in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Ziffer 10. aa) ausgewiesenen Lohn- und Gehaltskosten.
Dass diese Manager soviel verdienen, ist nicht das Problem, es sei ihnen vergönnt, es sind ja keine Steuergelder sondern nur Gelder aus Genossenschaftsvermögen und auf dieses Vermögen haben schließlich die Mitglieder als Eigentümer der Bank keinen Anspruch.
Dass aber überhaupt keine Relation mehr zwischen den Vorstandsgehältern und den an die Mitglieder gezahlten Dividenden besteht, ist schon etwas bedenklich. Und noch bedenklicher wird es, wenn man bedenkt, dass keine Mitgliederförderung mehr stattfindet.
Es wäre zwar möglich, eine “Genossenschaftliche Rückvergütung” an die Mitglieder auszuschütten.  Aber das Problem daran ist, dass dann das Ergebnis der Bank sinkt und das hat wiederum Einfluss auf den Ergebnis-Bonus den der Vorstand erhält.
Berechnet man nach obiger Faustformel das Gehalt des Vorstands einer Raiffeisenbank die 370 Mio € Bilanzsumme ausweist und an Lohn- und Gehaltsaufwendungen 3,95 Mio € bezahlt, dann sind das bei Ø 3,5 vorhandenen Vorständen und einer Annahmen von 22% der Lohn- und Gehaltsaufwendungen ca. 250.000,– € Gehalt pro Jahr.
Die Mitglieder wurden mit 5,00 € Dividende pro Geschäftsanteil abgespeist.
Falls jemand diese Gehaltszahlen anzweifelt:  Für die 65 Angestellten in der Bank bleibt nach Zahlung dieser Vorstandsgehälter dann immer noch ein Betrag von 3,075 Mio € übrig, das sind pro Mitarbeiter  im Ø 47.300 € pro Jahr.  Glauben Sie wirklich, dass jeder Mitarbeiter ca. 4.000 € pro Monat verdient?   Das ist kaum anzunehmen, also wird in Wahrheit das Gehalt des Vorstands noch erheblich höher sein als 250.000 € pro Jahr.
Was verdienen dann wohl die Vorstände von größeren Genossenschaftsbanken mit Bilanzsummen  ab 500 Mio € oder 1 Milliarde und mehr?  Da geraten wir dann nämlich ganz schnell in Dimensionen, bei denen sich die Bundesrepublik Deutschland mehrere Bundeskanzler gleichzeitig leisten kann.
Also da gerät schon etwas gewaltig aus dem Ruder, wenn ich das einmal so sagen darf.
Vor allem, wenn man bedenkt, dass ein Vorstand, wenn er den Karren in den Dreck gefahren hat, dorthin zurückkehrt wo er hergekommen ist.  Und das kann geografisch ganz schön weit weg sein.  Die Verluste die er gebaut hat, die dürfen andere bezahlen. Nämlich die Mitglieder.  Zuerst mit ihren Geschäftsguthaben und wenn das nicht ausreicht, mit der Nachschusspflicht, mit der sie persönlich haften. Aber von der wissen die meisten Mitglieder sowieso nichts. Die fallen dann aus allen Wolken.

Georg Scheumann

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